Kindergruppen
in den Feuerwehren

Kindergruppen

Die Kindergruppen in den Feuerwehren nehmen Kinder ab Vollendung des sechsten Lebensjahres zum Zwecke der Brandschutzerziehung in die Jugendabteilung auf. Rechte und Pflichten der Angehörigen der Jugendabteilung sind in einer Jugendordnung festzulegen.